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Parkordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher in unserem Park
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zulassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unserer Allgemeinen Geschäftsgrundlagen darstellen, genau zu beachten, um dadurch Unstimmigkeiten auszuschließen.
1. Parken
a) Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung. Um den störungsfreien
Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
b) Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach
geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
c) Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen
sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.
2. Eintrittspreise
a) Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für
Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
b) Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt auf dem Parkgelände gilt zu den im Park ausgewiesenen
allgemeinen Öffnungszeiten.
Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes des Jaderparks aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen, welche der Jaderpark nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, geboten, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.
c) Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen
Begleitperson zutrittsberechtigt. Aufsichtspersonen und Eltern haften für Ihre Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen.
d) Das Verkaufen von Gutscheinen , Eintritts- oder Freikarten des Jaderparks auf dem Parkplatz oder auf dem
Parkgelände ist nicht gestattet.
e) Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom
Parkgelände verwiesen werden.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
a) Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung,
mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Parkbetriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Parkordnung etc. veranlassen den Jaderpark geeignete Maßnahmen wie Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen. Der Jaderpark behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Parkgelände ohne Ausgleich zu verweisen.
b) Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu den Streichelgehegen,
Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt.
Ein Hygieneset zur Beseitigung von Hundekot ist mitzuführen. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
c) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Nutzen Sie für Zigarettenreste
die aufgestellten Behälter. Das Rauchen in den Attraktionen, auf Spielplätzen, Wartebereichen, in den Shows bei Aufführungen und Menschenansammlungen sowie in den ausgewiesenen Nichtraucherzonen ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Gasflaschen, Wasserpfeifen (z.B. Shisha), Flüssiganzünder, Gasgeräte und Selbstkocher/Samowars verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
d) Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.
e) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten,
Schlagringe etc.), Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
f) Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten
ist nicht gestattet.
g) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
h) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikwiedergabegeräten ist untersagt. Gegenstände,
die die öffentliche Ruhe stören können wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Lautsprecher, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.
i) Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel
wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc. nicht in den Jaderpark mitgebracht werden, außer wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind und dies für andere Gäste ersichtlich ist. Die Genehmigung zur Nutzung dieser Fortbewegungshilfen ist im Voraus schriftlich einzuholen.
j) Das Grillen sowie die Mitnahme von Grill- oder Kochgeräten ist nicht gestattet.
k) Das Baden in den künstlichen wie natürlichen Seen mit Ausnahme des Wasserspielplatzes „Grizzly Bay“ oder
das Betreten der gefrorenen Gewässer ist nicht erlaubt.
l) Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es im Park zu
Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu nutzen.
m) Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und
Schuhen ist erforderlich.
n) Der Jaderpark behält sich vor, Besucher die z. B. so geschminkt, gekleidet oder tätowiert sind, dass andere
Gäste, insbesondere Kinder, daran Anstoß nehmen könnten, oder die so gekleidet sind, dass sie irrtümlich für Mitarbeiter oder Darsteller des Jaderpark gehalten werden könnten, jederzeit vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen. Das vollständige Verhüllen des Gesichts ist verboten. Eine Verschleierung aus religiösen Gründen sowie Mund-Nasen-Masken sind erlaubt.
o) Das Mitnehmen von großen Mengen oder hochprozentigem Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen
Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden.
p) Bitte zählen Sie Ihr erhaltenes Wechselgeld sofort nach, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden.
4. Besondere Hinweise für den Bereich des Tierparks
a) Sicherheitsabsperrungen und Zäune dienen Ihrer persönlichen Sicherheit. Jedes Übergreifen und
Überklettern bedeutet Lebensgefahr und ist strengstens verboten.
b) Für den gesamten Park besteht Fütterungsverbot.
c) Das bei uns gekaufte Tierfutter darf nur im Streichelgehege verfüttert werden.
d) Jegliches Beunruhigen, Necken usw. der Tiere ist untersagt.
e) Das Betreten der Streichelgehege geschieht auf eigene Gefahr. Nach Benutzung des Streichelgeheges
empfehlen wir Ihnen, sich in der angrenzenden Toilette des Freizeitparks die Hände zu waschen.
5. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
a) Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und
Zweckbestimmung zur Verfügung.
b) Die Öffnungszeiten der Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen können hierbei von der
Öffnungszeit des Jaderpark
abweichen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen und einem hierdurch bedingten Ausfall von Fahrgeschäften oder Shows ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht möglich.
c) Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen ist der Jaderpark
berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner oder aller Einrichtungen und Fahrgeschäfte einzustellen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht.
d) Bestimmte Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen haben lediglich saisonalen Charakter oder
können aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten, aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geschlossen werden. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung durchgeführt werden.
e) Technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder
Einrichtungen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
f) Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über
Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Der Jaderpark ist dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.
g) Bitte lassen Sie insbesondere beim Ein- und Aussteigen stets die notwendige Sorgfalt walten. Anweisungen
der Jaderpark Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung werden Sie von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können Sie aus dem Park verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln.
h) Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere
Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände sind vor der Fahrt sicher zu verstauen. Für abgelegte Gegenstände übernimmt der Jaderpark keine Haftung.
i) Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen z.B. durch das Mitführen loser
Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
6. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Aufsichtspflicht
a) Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen
haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.
8. Haftungsbeschränkungen
a) Der Jaderpark haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
durch den Jaderpark oder Jaderpark Mitarbeiter verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
b) Der Jaderpark haftet nicht für Gegenstände, die Mitarbeitern des Parks übergeben oder auf sonstige Weise
auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei unserem Personal. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkplätzen des Jaderpark oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
11. Videoüberwachung , Film- und Fotoaufnahmen
a) Der Jaderpark ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter
sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.
b) Regelmäßig werden im Jaderpark Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Bereiche bzw. Attraktionen werden
soweit möglich gekennzeichnet.
c) Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht
beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die Unternehmenskommunikation des Jaderpark.
d) Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen
der Parköffentlichkeitsarbeit dem Jaderpark übertragen wird.
12. Besucherkontrollen
a) Jeder Besucher, der den Parkbereich im Geltungsbereich dieser Parkordnung betreten möchte, erklärt sich
ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Jaderpark zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.
b) Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu
verweigern.
c) Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten
Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen wie z.B. Drogen, Waffen, etc. sicherzustellen.
d) Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf
em Gelände aufhalten.
13. Hausrecht
Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und
viel Vergnügen in unserem Jaderpark.
Hier können Sie unsere Parkordnung herunterladen:
DownloadErgänzung unserer Parkordnung zur Covid-19-Pandemie
1. Diese ergänzende Parkordnung ergänzt die bestehende Parkordnung insbesondere zu
Gesundheits- und Hygienemaßnahmen einschließlich Abstandsregelungen und Einschränkungen des Parkeintritts zum Schutze der Gesundheit der Besucher wie auch unserer Mitarbeiter.
2. Für alle Besucher des Jaderparks gelten beim Besuch der Anlage besondere Verhaltensregeln
und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz. Diese sind unter anderem:
a) Es ist unbedingt darauf zu achten, dass im gesamten Parkareal ein Abstand von mindestens
1,5 m zu anderen Besuchern und Mitarbeitern eingehalten wird. Beim Besuch des Jaderpark ist die Bildung von Gruppen oder Ansammlungen zu vermeiden. Ein Zusammenstehen bzw. Zusammenlaufen ist nur bis zu maximal 2 Personen erlaubt oder innerhalb eines nachweislich bestehenden Familien-/Hausverbands. Die vorbezeichneten Abstandsvorgaben gelten auch und insbesondere in Kassen- und Anstehbereichen, in Waschräumen, vor und in Geschäften, der Gastronomie und ähnlichen Gebäuden.
b) Vorgaben und Abstandsregelungen, die u.a. durch Piktogramme, ausgewiesene
Linienführungen und Markierungen umgesetzt werden, sind zwingend zu beachten. Das Gleiche gilt für gesonderte Abstands- und Kapazitätsrichtlinien.
c) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser
gewaschen werden
d) Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Verordnung des Landes Niedersachsen vom 6.3.2021
eine Mund-Nasen-Maske in öffentlichen Bereichen getragen werden muss, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Unabhängig davon machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und ordnen an, dass eine Mund-Nasen-Maske in den Außenbereichen des Jaderpark getragen werden muss, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In allen geschlossenen Räumen, zu welchen Überdachungen aller Art und Anstehbereiche zählen, sowie in Fahrgeschäften, in denen dies gesondert angeordnet wird, ist stets eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Wir bitten um Ihr Verständnis im Hinblick auf Ihre eigene Sicherheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tragepflicht gilt ab 6 Jahren.
e) Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
f) Aus gesundheitsrelevanten Sicherheits- und Hygieneanforderungen ist der Aufenthalt in
geschlossenen Räumen/überdachten Bereichen/Anstehbereichen auf die Nutzung der jeweiligen Freizeitattraktion zu beschränken.
g) Die Anweisungen und Zugangsbeschränkungen vor Ort sind zu beachten und werden
überwacht.
h) Husten oder Niesen hat in die Armbeuge, bei Bedeckung von Mund und Nase, zu erfolgen.
3. Bitte vergewissern Sie sich vor Besuch des Jaderpark über Ihren Gesundheitszustand. Personen
mit Fieber und/oder Erkältungssymptomen darf der Parkeintritt seitens des Jaderpark verwehrt werden, da es gilt, eine Übertragung des Corona-Virus beim Besuch des Jaderpark zu vermeiden und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Besuchergesamtheit erforderlich sind. Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder Symptome eines Atemweginfektes oder höhere Temperatur aufweisen, dürfen den Jaderpark nicht betreten. Wir sind berechtigt, vor Einlass sowie auch innerhalb des Parks berührungslose Fiebermessungen und bei einem hierdurch begründeten Verdacht ergänzend Kontakt-Ohrenmessungen vorzunehmen. Für den Fall, dass erhöhte Temperaturen und/oder Erkältungssymptome während des Aufenthalts im Jaderpark zutage treten, sind wir berechtigt, die Besucher zunächst zwecks weiterer Prüfung zu isolieren und den weiteren Besuch des Parks zu untersagen, ohne dass eine Rückforderung des gezahlten Eintritts oder angefallener Fahrtkosten an uns herangetragen werden könnte.
4. Bitte achten Sie bereits bei der Anfahrt zum Jaderpark darauf, dass auf Fahrgemeinschaften mit
Personen außerhalb des eigenen Hausstandes verzichtet wird. Unbedingt darauf zu achten ist, dass auch auf dem von uns zur Verfügung gestellten Parkplatz-Areal ausreichend Raum für jedes Fahrzeug gegeben ist, um den Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen einhalten zu können. Den Anweisungen des einweisenden Personals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Unter Umständen sind nicht alle Freizeitpark-Attraktionen während Ihres Besuchs nutzbar. Aus
hygienetechnischen Gründen können einzelne Attraktionen geschlossen sein oder während Ihres Parkbesuchs geschlossen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass einzelne Parkbereiche nicht bzw. nicht vollständig zugänglich sind oder während Ihres Besuchs aus hygienetechnischen Gründen geschlossen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht.
6. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist auch in Bezug auf gesundheitliche sowie auf
hygienetechnische Vorgaben und Zugangsbeschränkungen unbedingt Folge zu leisten.
7. In der Gastronomie müssen die vom jeweiligen Gastronomiestandort ggfs. ergänzend
vorgegebenen Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen zu jeder Zeit befolgt werden.
8. Bei schwerem bzw. wiederholtem Verstoß gegen einzelne und/alle der vorgenannten Vorgaben
sind wir berechtigt, einen Platzverweis anzuordnen oder ein Hausverbot auszusprechen bzw. Sie des Jaderpark´s zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintritts bestünde.